Tankschutz Knüttel – AGB
ABG´S – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tankschutz Knüttel GmbH & Co KG ( Im Text Tankschutz Knüttel )
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
2. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Kunden werden 30% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
3. Wir bemühen uns, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Nichteinhalten eines Termins aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (Öl-Alarm, Krankheit, schlechtes Wetter usw.) kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
3.a) allgemeine Voraussetzungen
Montage / Demontage Stellplatz für LKW 7,5 t in unmittelbarer Nähe (maximal 20 m) der Tanköffnung, sowie Ausnahmegenehmigungen (falls erforderlich) und ein Stromanschluss sind bauseits sicherzustellen. Ein sicheres Verlegen des Ölschlauches muss möglich sein. Erschwerte Arbeitsbedingungen sind vor Auftragsausführung zwingend mitzuteilen. Bei Änderung des Tankvolumens, bzw. der Menge des Restöls bleibt es der Fa. Tankschutz Knüttel vorbehalten eine entsprechende Nachberechnung zu erstellen, sowie bei vorh. Opferanoden. Bei vorhandener Tankinnenbeschichtung, wird ein Zuschlag von 25 % berechnet. Bei einer zu entsorgenden Innenhülle enstehen Mehrkosten, Preis auf Anfrage. Bei Mehrfach – oder GFK-Beschichtung oder ausergewöhnlichen Zusatzarbeiten, werden An / Abfahrts / Kilometer/ und Regiestunden erneut berechnet. Eventuell anfallende Gebühren werden separat in Rechnung gestellt. Es fallen Nachweisgebühren an (anteilig Maut, Beprobung, Analyse und Abnutzungspauschale).
3.b) Lieferungen und Montagen neuer Kunststofftanks
Sachverständigenabnahme bauseits oder auf Anfrage – Zusatzarbeiten die nicht im Angebot enthalten sind (Stemm-, Flex-, Mauerdurchbrucharbeiten) werden separat in Rechnung gestellt. Bei normal bestehender Füll/Lüftungsleitung sind alle Anschlüsse im Angebot enthalten, bei nicht normgerechten Leitungen werden die Anschluß-Stücke gesondert in Rechnung gestellt. Weiteres benötigtes Material auf Nachweis. Die Verpackung verbleibt beim Kunden. Luke / Abmauerung sind bauseits zu entfernen Bauseits ist sicherzustellen, dass die Tankgrößen in den Raum passen. Die Maße des Tanks sind vom Auftraggeber zu prüfen und bestätigen um sicherzustellen, dass die Tanks in den Tankraum gebracht werden können.
Tankinnenhülle Einbau
Sachverständigenabnahme bauseits oder durch uns auf Anfrage. Die Garantie erfolgt nur bei regelmäßige Wartung des Leckwarngeräts und regelmäßiger Tankreinigung. Beim Innenhülleneinbau ist bauseits ein Elektriker zu stellen. Unsere Angebote unterbreiten wir in Annahme, dass die Angaben des Tankbesitzters richtig sind. Bei falschen Angaben (Tankgröße usw.) ändern sich unsere Preise entsprechend.
4. a) Demontagearbeiten „allgemein“Demontagearbeiten werden u.a. mittels Schneidbrenner und Knapper durch geführt. Es kann am Demontagetag zur Rauchentwicklung kommen . Ausreichende Be- und Entlüftung ( Fenster / Lichtschächte ) müssen vorhanden und frei zugänglich sein. Abmauerungen / Luken sind Türbreit zu öffnen oder ganz zu entfernen . Wir behalten uns vor, bei nicht ausreichender Belüftung abzubrechen und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Zur Demontage notwendige Zusatzarbeiten, wie z.B. Stemm- oder Flexarbeiten, werden getrennt in Rechnung gestellt.
Räume sind vor Antritt auszuräumen, sonst werden Zusatzkosten berechnet. Gegenstände / Möbel in Nebenräumen ausreichend abzudecken.
Die Fa. Tankschutz Knüttel haftet nicht für etwaige Öldampf / Russ oder sonstigen an diesem Tag anfallenden Schmutz an den Gegenständen / Wänden etc.
Die Fa. Tankschutz Knüttel behält sich vor, bei nicht angegebenen oder nicht wissenden Tankgrössen , Innenbeschichtungen oder Ölmengen, die Preise dementsprechend zu ändern. Bei Änderung des Tankvolumens, bzw. der Menge des Restöls bleibt es der Fa. Tankschutz Knüttel vorbehalten eine entsprechende Nachberechnung zu erstellen, sowie bei vorhandenen Opferanoden. Bei vorhandener Tankinnenbeschichtung wird ein Zuschlag von 25 % (halber Tank) berechnet. Bei einer Ganz Beschichtung des Heizöl Tanks 50% .Bei einer zu entsorgenden Innenhülle enstehen Mehrkosten, Preis auf Anfrage. Bei Mehrfach – oder GFK-Beschichtung oder ausergewöhnlichen Zusatzarbeiten, werden An- und Abfahrt, Kilometer und Regiestunden erneut berechnet. Maschinenabnutzungspauschale in Höhe von 15.-€ wird separat ausgewiesen.
5. Bei unseren Angeboten gehen wir davon aus, dass die Tankanlage der technischen Richtlinie für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) nach der neuen Verordnung AwSv, sowie den anerkannten Regeln der Technik entspricht, und die Arbeiten somit reibungslos ausgeführt werden können.
Sollte sich vor Ort heraus stellen , das dies nicht der Fall ist und dadurch keine vereinbarten Arbeiten zustande kommen können (durch Absage der Fa. Knüttel Tankschutz oder durch die Absage des Bauherren ), fallen hier Anfahrtskosten der Fa. Tankschutz Knüttel an.
>>> Auszug TRbF 220.5.4
Über jeder Einstiegsöffnung eines vollständig im Erdreich eingelagerten Tanks muss ein Domschacht angeordnert sein. Domschächte müssen so geräumig sein, dass alle Rohranschlüsse zugänglich sind und die erforderlichen Arbeiten und Prüfungen ungehindert durchgeführt werden können. Domschächte müssen so abgedeckt sein, dass beim Eindringen von Oberflächenwasser in den Domschacht ausreichend vorgebeugt ist.
6. Sind Domdeckelschrauben einbetoniert und müssen daher aufgemeiselt werden oder sind diese verrostet und müssen abgetrennt werden, so werden die dadurch entstehenden Mehrarbeiten separat in Rechnung gestellt.
7. Sind die auf dem Domdeckel befindlichen Leitungen durch Abschrauben nicht zu entfernen, so dass diese durchgetrennt werden müssen, um den Deckel öffnen zu können, so werden die erforderlichen Reparaturarbeiten separat in Rechnung gestellt.
8. Bei Kellertanks und Batterietanks darf im Tankraum bzw. in der Ölauffangwanne nichts gelagert werden, bzw. ist vor dem Eintreffen unserer Monteure entsprechend wegzuräumen. Ist dies dennoch der Fall, so haften wir nicht bei evtl. Beschädigung der dort gelagerten Waren.
9. Nach Abschluss einer Tankreinigung wird ein Probelauf des Brenners vorgenommen. Danach hat der Kunde die Arbeiten abzunehmen. Ist bei Eintreffen der Monteure die Heizung bzw. der Brenner nicht in Betrieb, so übernehmen wir keine Haftung, wenn der Brenner nach den Tankreinigungsarbeiten nicht anläuft.
10. Beanstandungen und Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden.
11. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller von uns mit Bestellern abgeschlossenen Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträge oder ähnlicher Rechtsgeschäfte. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehungen als anerkannt. Abweichende Bestimmungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass sie von uns schriftlich anerkannt sind.
12. Schriftform
Die Aufhebung oder Abänderung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen muss schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform. Gleiches gilt für Angaben über Ausführungen, Abmessungen ect..
13. Preise
Die Listenpreise verlieren mit Erscheinen einer neuen Preisliste automatisch ihre Gültigkeit, ohne dass es eines Widerrufs bedarf. An schriftliche Angebote halten wir uns 4 Wochen gebunden. Die Preise gelten, soweit sich nicht aus diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen etwas anderes ergibt, für Ab-Werk-Lieferungen zuzüglich Transport, Verpackung und derzeit gültige Mehrwertsteuer. Im kaufmännischen Verkehr sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Preiserhöhungen vorzunehmen, wenn deren Notwendigkeit nach Vertragsabschluss entstanden sind; die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Vertragspartner innerhalb angemessener Frist angezeigt werden.
Die Preise des Auftragnehmers sind Festpreise.
Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am Tage des Versandes oder der Abholung gültigen Preisen. Die Preise gelten in Euro ab Werk (sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt) zzgl. Verpackung, Fracht- und sonstigen Versandkosten, sowie Mehrwertsteuer.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen.
Bei der Preiskalkulationen setzt der Auftragnehmer voraus, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und er seine Leistungen in einem Zug – ohne Behinderung – erbringen kann.
Seine Angebote basieren auf der Leistungsbeschreibung des Vertragspartners, ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Mehraufwendungen an Material oder Arbeiten, die über den vereinbarten Umfang unserer Lieferungen und Leistungen hinausgehen, werden gesondert berechnet. Maurer-, Stemm- und Erdarbeiten sowie elektrische Installationen gehören nicht zu unseren Leistungen. Strom- und Wasserkosten müssen bauseits getragen werden, sofern dies nicht abweichend ausdrücklich vereinbart wurde.
14. Änderungen, Angaben, Auskünfte
Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen der technischen oder materialmäßigen Ausführung und des Lieferungumfangs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird, und die Änderung dem Besteller zumutbar ist. Angaben bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Materialien, Leistungen, Maße und Gewichte etc. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Auskünfte, die bei uns über Lieferungen oder sonstige Leistungen eingeholt werden, erfolgen in jedem Fall unverbindlich, auch soweit sie schriftlich erteilt werden. Sie gelten in keinem Fall als Zusicherung von Eigenschaften. Angaben, die wir hinsichtlich Auslegung, Leistungsvermögen und Installationen von unseren Systemen oder Teilabschnitten hiervon machen, haben nur beispielhaften Charakter und sind für uns unverbindlich.
15. Versand, Fracht, Gefahrübergang, Verpackungs- und Versandkosten.
Der Besteller hat bei Abschluss des Geschäftes anzugeben, ob die Ware von ihm abgeholt oder von uns versandt werden soll. Anlieferung mit dem LKW werden zu vereinbarten Frachtsätzen berechnet.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie gilt nur als annähernd vereinbart und als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Werk verlassen hat. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik und Aussperrung sowie Fernwirkungen von Arbeitskämpfen in Zulieferbetrieben verlängern die vorbezeichnete Lieferzeit und Lieferfrist um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird die Lieferung durch einen der oben angeführten Umstände unmöglich, werden wir von unserer Leistungspflicht frei.
17. Gewährleistung
Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie beginnt mit dem Rechnungsdatum. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder ist eine andere als die bestellte Ware geliefert worden, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern, nachzubessern bzw. nachzuliefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft zwingend. Soweit es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann handelt, ist dieser verpflichtet, Mängelrügen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen, soweit das Gesetz keine kürzere Frist vorschreibt, schriftlich geltend zu machen. Besteller mit Kaufmannseigenschaften haben Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb von acht Tagen nicht entdeckt werden können, unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Ersatz- bzw. Nachlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Ein Rücktrittsrecht hat der Besteller nur, soweit wir nicht in der Lage sind nachzuliefern, Ersatz zu leisten oder den Mangel zu beheben oder eine von uns vom Abnehmer gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Muster ect.) ergeben.
Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Warenrücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Die Ware ist „frei“ an uns zurückzusenden. Nicht freigemachte Sendungen werden von uns nicht angenommen.
18. Haftungsbeschränkung
Ersatzansprüche wegen mittelbarer oder unmittelbarer Schäden oder Mangelfolgeschäden aufgrund Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
19. Zahlung
Zahlungen sind in der berechneten Währung, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tage ab Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gelten Diskontsatz der Deuschen Bundesbank berechnet, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf; dem Besteller und uns steht es frei, den Nachweis zu führen, dass der Verzugsschaden geringer bzw. höher ist. Wir sind berechtigt, Sicherheiten zu verlangen oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Diese Rechte bestehen auch, wenn Gründe bekannt werden, die Anlass zu berechtigem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlung seitens des Bestellers bieten. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Bestellers ist nur dann zulässig, wenn die Gegenansprüche des Bestellers rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind. Unser Außendienst ist zur Annahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn er eine von uns ausgestellt schriftliche Vollmacht vorliegen hat.
20. Eigentumsvorbehalte
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung des Kaufpreises, etwaiger Zinsen oder Kosten unser Eigentum; als Kosten gelten insbesondere Gebühren für die Hingabe von Schecks, Wechseln oder anderer Wertpapieren, insbesondere auch bei etwaigen Prolongation. Bei laufender Geschäftsverbindung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf gelieferte, bereits bezahlt aber noch vorhandene Ware bis zur Bezahlung unserer sämtlichen noch offenstehenden Forderungen ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung. Sicherheiten, deren Wert zehn Prozent der zu sichernden Forderungen übersteigt, werden auf Verlangen und nach Wahl des Bestellers von uns freigegeben. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung sowie eine Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, unsere Rechte als Vorbehaltsverkäufer beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit, beispielsweise durch Weitergabe des Eigentumsvorbehalts, zu sichern. Die Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser schon jetzt an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des uns zustehenden Einziehungsrechts ist der Besteller zur Einziehung solange berechtigt als er seinen uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen hin ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung Drittkäufern bekanntzugeben sowie uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenden Forderungen zu machen. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Diebstahl, Bruch, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere dann, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Zahlungen leistet, sind wir zur Zurücknahme der Ware berechtigt, und ist der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlunsgesetz Anwendung findet.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bad Brückenau
Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichesn Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist das für unseren Firmensitz örtlich zuständige Gericht. Gleiches gilt bei natürlichen, privaten Personen. Wir sind berechtigt, im Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht.
22. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne der vorbezeichnete Bestimmungen unwirksam sein oder durch rechtskräftiges Urteil für unwirksm erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer Wirksamkeit unberührt.